Erklärung zur Barrierefreiheit

Anwendungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit bezieht sich auf das Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz – L-BGG) vom 17. Dezember 2014, zuletzt mehrfach geändert durch Gesetz vom 18. Dez. 2018 (öffnet in neuem Fenster). Das Kompetenzzentrum für Digitale Barrierefreiheit ist bemüht, seine Webseiten und mobilen Anwendungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die MOOC Plattform des Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit der Hochschule der Medien. Diese Erklärung bezieht sich ausdrücklich nicht auf die anderen Websites und mobilen Apps der Hochschule der Medien, und nicht auf Inhalte von Drittanbietern, auf die über externe Links verwiesen wird.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Alle Webseiten und mobilen Anwendungen im Anwendungsbereich sind mit §10 Absatz 1 L-BGG vollständig vereinbar; Ausnahmen siehe folgender Abschnitt.

Anmerkung: Für Startseiten, Formulare und Login-Seiten wurde ein höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit angestrebt. In diesem Fall sind zusätzlich einige der WCAG 2.1 AAA Erfolgskriterien erfüllt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Es gibt zurzeit keine Ausnahmen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 07.01.2024 erstellt.

Sie beruht auf einer Selbstbewertung unserer Inhalte und einer Selbstbewertung von Moodle bezüglich Konformität mit WCAG 2.1  (öffnet in neuem Fenster).

Diese Erklärung wurde zuletzt am 07.01.2024 überprüft.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen können Sie uns über unser Barriere Melden Formular (öffnet in neuem Fenster) kontaktieren oder sprechen Sie gerne direkt unsere verantwortlichen Kontaktperson an: Prof. Dr. Gottfried Zimmermann, Hochschule der Medien, Nobelstr. 10, 70569 Stuttgart, gzimmermann@hdm-stuttgart.de, Tel. +49 711 8923-2751.

Schlichtungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten und mobilen Anwendungen den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich per Email an das Kompetenzzentrum für Digitale Barrierefreiheit (barrierefreiheit@hdm-stuttgart.de) wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.

Falls das Kompetenzzentrum für Digitale Barrierefreiheit nicht innerhalb 4 Wochen auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt: Landeszentrum Barrierefreiheit, Schlichtungsstelle, Else-Josenhans-Straße 6, 70173 Stuttgart, Telefon: 0711 123 39375, E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de, Webseite: www.barrierefreiheit-bw.de

Alternativ, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen: Simone Fischer. Tel. 0711/279-3366. Email: Poststelle@bfbmb.bwl.de. Adresse: Else-Josenhans-Straße 6, 70173 Stuttgart.

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Hinweise zur Kompatibilität

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Hilfestellung für Nutzer von Hilfsmitteln

keine